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Die Täter
1. Lebenslauf Dr. Max Bräuner
2. Lebenslauf Dr. Willi Baumert
3. Das Pflegepersonal
Dr. Max Bräuner
Ärztlicher Direktor
der Kinderfachabteilung (KFA) Lüneburg
16.09.1882-
09.12.1966:
geboren in Karlsruhe, aufgewachsen
in Göttingen
1908:
Approbation
seit 1909: Assistenzarzt an der Landes-
Heil- und Pflegeanstalt (LHP) Lüneburg
1911: Abteilungsarzt
1914-1918:
Militärarzt
1921: Oberarzt
1927: Beförderung
zum stellvertretenden Direktor der Landes- Heil- und Pflegeanstalt
Lüneburg
01.05.1933: Mitglied der NSDAP
01.01.1935 bis
24. 08.1945: Obermedizinalrat, Direktor der
LHP Lüneburg
1938-
1944: Kreisbeauftragter für das Rassenpolitische Amt der
NSDAP in Lüneburg-Stadt
1941:
Einrichtung der
Kinderfachabteilung (KFA)
Leiter der KFA: Dr. Willi Baumert
09/1944
bis 05/1945: Leiter der
Kinderfachabteilung (KFA)
04/1945: Vernichtung aller
Geheimunterlagen (Gutachten, etc.)
09/1945:
Entlassung ohne Pension, 1949 Versetzung in den Ruhestand
1946-1949: Verfahren wegen „Verbrechen
gegen die Menschlichkeit“:
Trotz „nicht unerheblichen Tatverdachts ließ
sich die Tötung von Kindern durch positives Handeln nicht mit
hinreichender Sicherheit nachweisen“.
Einstellung des Verfahrens
30.11.1961: Geständnis im Verfahren gegen
Hans Hefelmann
08.06.1962: In der KFA seien monatlich 6-7
Kinder „eingeschläfert“
worden.
Dies
träfe auf 60% der Todesfälle (=251) zu.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen (StAW
Ha 237/56) gehen nach Angaben des Reichsausschusses von etwa 10%
auf natürliche Weise verstorbene Kindern aus.
Danach wären 376 Kinder getötet worden.
03.03.1966: „Wegen dauernder
Handlungsunfähigkeit außer Verfolgung gesetzt“
(LG Lüneburg)
Dr. Max
Bräuner entschied sich für die Einrichtung der
„Kinderfachabteilung“ in Lüneburg. Bei der Anfrage aus Hannover
war bereits erkennbar, dass dort Euthanasiemaßnahmen stattfinden
sollten. Trotzdem sagte Bräuner zu. Hinsichtlich „der
Rechtmäßigkeit der in Lüneburg an Kindern durchgeführten
Euthanasiemaßnahmen“ hatte er „damals keine Bedenken“ , denn die
Einrichtung der „Kinderfachabteilung“ kam von staatlicher
Stelle. Jedoch beteuerte er in einem späteren Verfahren, dass
die KFA von ihm nur befürwortet wurde, da er befürchtete, dass
das Krankenhaus sonst geschlossen werden würde.
Die Tötung von Kindern in Lüneburg
rechtfertigten Baumert und Bräuner damit, dass es sich um
rechtlich zulässige Handlungen gehandelt habe.
Am 28. Mai 1943 fragt
ein Vater in einem Feldpostbrief an die KFA Lüneburg nach seiner
Tochter Annegret. Die Sorge, Annegret könne zeit ihres Lebens
krank bleiben, leitete den Vater: „Sollte das
Untersuchungsergebnis wider Erwarten so ungünstig ausfallen,
dass mein Kind zeit ihres Lebens krank bleiben wird, so möchte
ich den Herrn Direktor höflich darum bitten, mir Auskunft zu
geben, ob und wo ich evtl. Antrag stellen kann, dass meine
Tochter von ihrem Leiden erlöst wird...“. In einem
Antwortschreiben vom 1.Juni 1943 schrieben Bräuner und Baumert:
„Was nun ihren Wunsch angeht, so kann dieser nicht erfüllt
werden, da es keine gesetzliche Handhabe gibt. Auch gibt es
keine derartige Stelle, an die Sie sich wenden können.“
Weiter schrieben sie: „Sollte Ihre Tochter
aber körperlich schwer erkranken, so werden bei der
Lebenserwartung keine derartigen Massnahmen getroffen, das Leben
unbedingt zu erhalten, falls der Zustand so ernstlich und
bedrohlich ist. Eine andere Möglichkeit ist nicht vorhanden.“
Annegret starb am 7.Juli 1943, vier Tage
nachdem ihr Vater darüber informiert wurde, seine Tochter sei
„an hohem Fieber erkrankt und der Zustand bedenklich.“
In
Zeugenaussagen, die Bräuner gemacht hat, bestritt er immer
wieder, von angesprochenen Sachverhalten etwas gewusst zu haben.
Er behauptete, von menschenunwürdigen Handlungen immer erst
hinterher erfahren zu haben.
Lebenslauf Dr. Willi Baumert
Leiter der
Kinderfachabteilung Lüneburg
26.05.1909 – 10.02.1984
01. 02.1932: Mitglied der NSDAP
1933: Mitglied der „Allgemeinen SS"
1935: Medizinisches Staatsexamen, Tätigkeit am Pathologischen
Institut der
Universität Göttingen
1936: Eintritt in den Provinzialdienst der Provinz Hannover
1936-1940: Tätigkeiten inn der Landes- Heil und Pflegeanstalt
(LHP) Osnabrück,
danach in Lüneburg und Wunstorf
Ab 1940: Dienst als Arzt bei der „Waffen-SS" mit Verwendung
in Wunstorf
10/1941: Halbwöchentliche Kommandierung an die LHP Lüneburg
zur
Tätigkeit an der Kinderfachabteilung (KFA)
1943: Versetzung an die LHP Lüneburg, Übernahme der Leitung
der KFA
09/1944: Erneuter Einzug zur „Waffen-SS", zuletzt
Obersturmführer
Nach 1945: Hilfsarbeiter, dann Betriebsarzt
1947: Anerkennung als Facharzt für Nerven- und
Geisteskrankheiten
1948/49:
1950:
„Gässner- Prozess" (Verlegungstransporte aus
psychiatrischen
Anstalten in Tötungseinrichtungen in Niedersachsen) Bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen 1948/49
wurde
nichts zu seinem späteren Nachteil festgestellt
01.11.1951: Assistenzarzt in der Landes- Heil- und
Pflegeanstalt Wunstorf
01.10.1953: Medizinalrat im LHP Wunstorf, erster Oberarzt
20.06.1958
bis 1964: Ärztlicher Direktor des LK Königslutter, Vorsitzender des Verbandes Niedersächsischer Neurologen und Psychiatern
1962: Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen
vorsätzlicher Tötung; Baumert gibt zu, bis Kriegsende an vorsätzlichen Tötungen
an psychisch kranken Kindern verantwortlich gewesen zu sein
und sie in weitem Umfang veranlasst zu haben
17.12.1962: Geständnis im Verfahren gegen Hans Hefelmann
08.03.1962: Erneutes Verfahren vor LG Lüneburg, Herzinfarkt
08/1963: Infolge einer Untersuchung Baumerts wurde
festgestellt, dass er vernehmungsunfähig ist, trotzdem war er imstande, halbtags
zu arbeiten
1964: Vorzeitiger Ruhestand wegen „bedrohlicher
Herzerkrankung"
25.04.1966: „Wegen schlechten körperlichen und seelischen
Zustandes" außer Verfolgung ausgesetzt (Oberlandesgericht Celle)
Das Pflegepersonal
Um die Aktionen in der Kinderfachabteilung so
geheim wie möglich zu halten, wurde das Personal durch die
Provinzialverwaltung Hannover von außerhalb „für eine besondere
Verwendung" mit Dienstbeginn 1. Oktober 1941 zur KFA nach
Lüneburg abkommandiert. Hierbei handelte es sich um die
Schwestern Ingeborg W. und Dora V., die bis dahin an der
Landes-Heil- und Pflegeanstalt Hildesheim ihren Dienst versahen.
Als die ersten Kinder in die KFA Lüneburg
kamen, wurde Dora V., Ingeborg W. und der Oberin Wo. von Bräuner
eröffnet, dass an diesem Ort Kinder eingeschläfert werden
sollen.
„Er hat uns zum Stillschweigen verpflichtet
und uns vereidigt. [...] Er hat uns erzählt, dass eine
Verordnung von oben (oder von Hitler) vorliege, wonach
schwerkranke Kinder eingeschläfert werden sollten, wir seien
dazu bestimmt, diese Kinder einzuschläfern [...] wir brauchten
keine Angst zu haben, wenn wir bei diesen Dingen überrascht
würden. Wir würden von jedem Gericht gedeckt."
Nach Aussage von Dora V. war sie selbst auf
der Mädchenstation, Ingeborg W. auf der Knabenstation tätig
gewesen, wo die Tötungen von
ihnen vorgenommen wurden.
Ingeborg W. vergiftete sich am 1. September
1942 in Haus 25, was möglicherweise die „Folge der Belastung,
welche unsere Tätigkeit mit sich brachte ..."
Zitat nach Dora V., in: T.Suesse; H. Meyer: Abtransport der "Lebensunwerten - die Konfrontation niedersächsischer Anstalen mit der NS-Euthanasie, Hannover 1988, S. 157-169
Dora V. wurde vor dem Landgericht Lüneburg
1963 vernommen. 1980 wurde das Verfahren gegen sie aufgrund von
Verhandlungsunfähigkeit ausgesetzt.
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