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Die Täter


1. Lebenslauf Dr. Max Bräuner
2. Lebenslauf Dr. Willi Baumert
3. Das Pflegepersonal


 

 Dr. Max Bräuner

                                                                                                                  Ärztlicher Direktor

                    der Kinderfachabteilung (KFA) Lüneburg

 

16.09.1882- 09.12.1966:   geboren in Karlsruhe, aufgewachsen

in Göttingen

1908:              Approbation

seit 1909:    Assistenzarzt  an der Landes- Heil- und Pflegeanstalt (LHP)  Lüneburg

1911:              Abteilungsarzt

1914-1918:         Militärarzt

1921:               Oberarzt

1927:               Beförderung zum stellvertretenden Direktor der Landes- Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg

01.05.1933:     Mitglied der NSDAP

01.01.1935    bis

 24. 08.1945: Obermedizinalrat, Direktor der LHP Lüneburg

1938- 1944:  Kreisbeauftragter für das Rassenpolitische Amt der NSDAP in Lüneburg-Stadt

1941:              Einrichtung der Kinderfachabteilung (KFA)

                       Leiter der KFA: Dr. Willi Baumert

09/1944

bis 05/1945:  Leiter der Kinderfachabteilung (KFA)

04/1945:        Vernichtung aller Geheimunterlagen (Gutachten, etc.)

09/1945:        Entlassung ohne Pension, 1949 Versetzung in den Ruhestand

1946-1949:   Verfahren wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“: 

Trotz „nicht unerheblichen Tatverdachts ließ sich die Tötung von Kindern durch positives Handeln nicht mit hinreichender Sicherheit nachweisen“.

                     Einstellung des Verfahrens

30.11.1961:   Geständnis im Verfahren gegen Hans Hefelmann

08.06.1962:   In der KFA seien monatlich 6-7 Kinder „eingeschläfert“         worden.

Dies träfe auf 60% der Todesfälle (=251) zu.

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen  (StAW Ha 237/56) gehen nach Angaben des Reichsausschusses von etwa 10% auf natürliche Weise verstorbene Kindern aus.

Danach wären 376 Kinder getötet worden.

03.03.1966:   „Wegen dauernder Handlungsunfähigkeit außer Verfolgung gesetzt“

          (LG Lüneburg)

 Dr. Max Bräuner entschied sich für die Einrichtung der „Kinderfachabteilung“ in Lüneburg. Bei der Anfrage aus Hannover war bereits erkennbar, dass dort Euthanasiemaßnahmen stattfinden sollten. Trotzdem sagte Bräuner zu. Hinsichtlich „der Rechtmäßigkeit der in Lüneburg an Kindern durchgeführten Euthanasiemaßnahmen“ hatte er „damals keine Bedenken“ , denn die Einrichtung der „Kinderfachabteilung“ kam von staatlicher Stelle. Jedoch beteuerte er in einem späteren Verfahren, dass die KFA von ihm nur befürwortet wurde, da er befürchtete, dass das Krankenhaus sonst geschlossen werden würde.

Die Tötung von Kindern in Lüneburg rechtfertigten Baumert und Bräuner damit, dass es sich um rechtlich zulässige Handlungen gehandelt habe.

Am 28. Mai 1943 fragt ein Vater in einem Feldpostbrief an die KFA Lüneburg nach seiner Tochter Annegret. Die Sorge, Annegret könne zeit ihres Lebens krank bleiben, leitete den Vater: „Sollte das Untersuchungsergebnis wider Erwarten so ungünstig ausfallen, dass mein Kind zeit ihres Lebens krank bleiben wird, so möchte ich den Herrn Direktor höflich darum bitten, mir Auskunft zu geben, ob und wo ich evtl. Antrag stellen kann, dass meine Tochter von ihrem Leiden erlöst wird...“. In einem Antwortschreiben vom 1.Juni 1943 schrieben Bräuner und Baumert: „Was nun ihren Wunsch angeht, so kann dieser nicht erfüllt werden, da es keine gesetzliche Handhabe gibt. Auch gibt es keine derartige Stelle, an die Sie sich wenden können.“

Weiter schrieben sie: „Sollte Ihre Tochter aber körperlich schwer erkranken, so werden bei der Lebenserwartung keine derartigen Massnahmen getroffen, das Leben unbedingt zu erhalten, falls der Zustand so ernstlich und bedrohlich ist. Eine andere Möglichkeit ist nicht vorhanden.“

Annegret starb am 7.Juli 1943, vier Tage nachdem ihr Vater darüber informiert wurde, seine Tochter sei „an hohem Fieber erkrankt und der Zustand bedenklich.“

In Zeugenaussagen, die Bräuner gemacht hat, bestritt er immer wieder, von angesprochenen Sachverhalten etwas gewusst zu haben. Er behauptete, von menschenunwürdigen Handlungen immer erst hinterher erfahren zu haben.


 

Lebenslauf Dr. Willi Baumert

Leiter der Kinderfachabteilung Lüneburg

                                        26.05.1909 – 10.02.1984

 

 

01. 02.1932: Mitglied der NSDAP

1933: Mitglied der „Allgemeinen SS"

1935: Medizinisches Staatsexamen, Tätigkeit am Pathologischen Institut der

          Universität Göttingen

1936: Eintritt in den Provinzialdienst der Provinz Hannover

1936-1940: Tätigkeiten inn der Landes- Heil und Pflegeanstalt (LHP) Osnabrück,

danach in Lüneburg und Wunstorf

Ab 1940: Dienst als Arzt bei der „Waffen-SS" mit Verwendung in Wunstorf

10/1941: Halbwöchentliche Kommandierung an die LHP Lüneburg zur

Tätigkeit an der Kinderfachabteilung (KFA)

1943: Versetzung an die LHP Lüneburg, Übernahme der Leitung der KFA

09/1944: Erneuter Einzug zur „Waffen-SS", zuletzt Obersturmführer

Nach 1945: Hilfsarbeiter, dann Betriebsarzt

1947: Anerkennung als Facharzt für Nerven- und Geisteskrankheiten

1948/49:

1950: „Gässner- Prozess" (Verlegungstransporte aus psychiatrischen          Anstalten in Tötungseinrichtungen in Niedersachsen) Bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen 1948/49 wurde

nichts zu seinem späteren Nachteil festgestellt

01.11.1951: Assistenzarzt in der Landes- Heil- und Pflegeanstalt Wunstorf

01.10.1953: Medizinalrat im LHP Wunstorf, erster Oberarzt

20.06.1958

bis 1964: Ärztlicher Direktor des LK Königslutter, Vorsitzender des Verbandes Niedersächsischer Neurologen und Psychiatern

1962: Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen vorsätzlicher Tötung; Baumert gibt zu, bis Kriegsende an vorsätzlichen Tötungen an psychisch kranken Kindern verantwortlich gewesen zu sein und sie in weitem Umfang veranlasst zu haben

17.12.1962: Geständnis im Verfahren gegen Hans Hefelmann

08.03.1962: Erneutes Verfahren vor LG Lüneburg, Herzinfarkt

08/1963: Infolge einer Untersuchung Baumerts wurde festgestellt, dass er vernehmungsunfähig ist, trotzdem war er imstande, halbtags zu arbeiten

1964: Vorzeitiger Ruhestand wegen „bedrohlicher Herzerkrankung"

25.04.1966: „Wegen schlechten körperlichen und seelischen Zustandes" außer Verfolgung ausgesetzt (Oberlandesgericht Celle)

 

Das Pflegepersonal

Um die Aktionen in der Kinderfachabteilung so geheim wie möglich zu halten, wurde das Personal durch die Provinzialverwaltung Hannover von außerhalb „für eine besondere Verwendung" mit Dienstbeginn 1. Oktober 1941 zur KFA nach Lüneburg abkommandiert. Hierbei handelte es sich um die Schwestern Ingeborg W. und Dora V., die bis dahin an der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Hildesheim ihren Dienst versahen.

Als die ersten Kinder in die KFA Lüneburg kamen, wurde Dora V., Ingeborg W. und der Oberin Wo. von Bräuner eröffnet, dass an diesem Ort Kinder eingeschläfert werden sollen.

„Er hat uns zum Stillschweigen verpflichtet und uns vereidigt. [...] Er hat uns erzählt, dass eine Verordnung von oben (oder von Hitler) vorliege, wonach schwerkranke Kinder eingeschläfert werden sollten, wir seien dazu bestimmt, diese Kinder einzuschläfern [...] wir brauchten keine Angst zu haben, wenn wir bei diesen Dingen überrascht würden. Wir würden von jedem Gericht gedeckt."

Nach Aussage von Dora V. war sie selbst auf der Mädchenstation, Ingeborg W. auf der Knabenstation tätig gewesen, wo die Tötungen von ihnen vorgenommen wurden.

Ingeborg W. vergiftete sich am 1. September 1942 in Haus 25, was möglicherweise die „Folge der Belastung, welche unsere Tätigkeit mit sich brachte ..."

Zitat nach Dora V., in: T.Suesse; H. Meyer: Abtransport der "Lebensunwerten - die Konfrontation niedersächsischer Anstalen mit der NS-Euthanasie, Hannover 1988, S. 157-169

Dora V. wurde vor dem Landgericht Lüneburg 1963 vernommen. 1980 wurde das Verfahren gegen sie aufgrund von Verhandlungsunfähigkeit ausgesetzt.