Euthanasie :
1. Euthanasie zur Zeit des
Nationalsozialismus
2. Opferausgleich
3. Euthanasie im NS - Staat
Euthanasie zur Zeit des Nationalsozialismus
Die Wurzeln der Euthanasie im
Nationalsozialismus finden sich in den Grundgedanken des
Sozialdarwinismus wieder. Dieser Ideologie fielen in den Jahren
zwischen 1933 und 1945 ca. 200.000 Behinderte, Kranke und von
den Nationalsozialisten als "Asoziale" bezeichnete Menschen zum Opfer.
Am 14.Juli 1933 wurde das erste
Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses erlassen. Es
wurde
wie alle der Euthanasieverbrechen unter dem Deckmantel der
Medizin verabschiedet.
Als „Erbkrankheit“
im Sinne des Gesetzes galten: angeborener Schwachsinn,
Schizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein,
erbliche Fallsucht, erblicher Veitstanz, erbliche Blindheit,
erbliche Taubheit, schwere erbliche körperliche Missbildung
sowie schwerer Alkoholismus. Diese „Erbkrankheiten“ waren
anzeigepflichtig für Amtsärzte und Anstaltleiter. Die
Durchführung der Sterilisierung übernahmen sogenannte
„Erbgesundheitsgerichte“ nach den dafür vorgesehenen
Pseudoverfahren. Abtreibung war normalerweise ein schweres
Vergehen. Bei der Gruppe der „Erbkranken“ war eine
Schwangerschaftsunterbrechung bis zum sechsten Monat zulässig
beziehungsweise wurde dies unter Ausübung von Druck seitens des
Staates durchgeführt.
[1]
Der erste Schritt zur Schaffung
der perfekten Herrenrasse war die Zwangssterilisierung. Doch die
Auswirkungen dieser Aktion hätten sich erst nach mehreren
Generationen gezeigt.
Als 1939 der Krieg ausbrach,
traten die schon 1935 von Hitler angekündigten „schärferen
Maßnahmen“ ein. Unter dem Vorwand einen Mangels an Lazaretträumen und
des erhöhten Bedarfs an Pflegepersonal wurden viele behinderte Menschen in
Euthanasieanstalten (u.a. Hartheim) gebracht und dort unter
Geheimhaltung getötet. Die meisten Ärzte (u.a. Dr. Josef
Mengele, SS-Arzt in Auschwitz) unterschrieben nach der Tötung
Trostbriefe für die Angehörigen, die immer nach dem selben
Schema verfasst wurden. Dabei wurden die verfälschten
Todesursachen, Namen und Daten eingetragen und mit falschen
Namen unterschrieben.
Die Mordaktion wurde
gedeckt durch eine „Ermächtigung“ von Hitler vom 1.9.1939
zur Gewährung des Gnadentodes für unheilbar Kranke.
Diese Legitimation der Morde
wurde „T4“ genannt und war nach der Adresse der Zentrale in der
Tiergartenstraße 4 in
Berlin benannt.
Zunächst sind Kinder dem
Euthanasieprogramm zum Opfer gefallen. Wenige Monate später
wurden alle Menschen, die in das Euthanasiemuster der Nazis
passten, in die entsprechenden Tötungseinrichtungen gebracht. Die Ermordung
erfolgte meist durch eine Überdosierung von Barbituraten, die
entweder unter das Essen gemischt oder in Flüssigkeit aufgelöst
wurden. Teilweise kamen auch Injektionen von Luft oder Morphium-Scopolamin und die Tötung durch Zyklon-B zur Anwendung.
Im Laufe der Jahre wurde die Bevölkerung auf die
Euthanasieprojekte aufmerksam und starteten Proteste gegen die
Machenschaften der Nazis. 1941 führten die lautstarken Proteste
dann zur Einstellung des T4 Programms.
Trotz des
offiziellen Stopps der "Aktion T4" nahm der Massenmord hinter
Anstaltsmauern kein Ende. Wenige Wochen später fand eine Tagung
statt, in der den versammelten Tötungsärzten erklärt wurde, dass
die Euthanasieaktion nicht beendet sei, sondern weitergeführt
werden sollte.
Die Erfahrungen und die
Personalkräfte der Aktion T 4 wurden wenig später im Jahre 1942,
in den Vernichtungslagern in Polen bei der "Endlösung der
Judenfrage" eingesetzt.
Quelle
:
[1]
http://www.nationalsozialismus.at/Themen/Nationalsoz/medizin.htm
Opferausgleich
Die Opfer von Euthanasie
gehören zu den vergessenen und ausgegrenzten Opfern. Das Thema
wurde, trotz der hohen Zahl an ermordeten Menschen (bis Ende
April 1945 gab es 200 000 bis 300 000 Tote), weitgehend
gemieden.
Für die Anerkennung der
Euthanasie- Opfer und wider des Vergessen kam es zur Gründung
mehrerer Organisationen. Der „Bund der Euthanasie- Geschädigten
und Zwangssterilisation e.V.“ (gegründet 1987) betreut
Opfergruppen und setzt sich vor allem dafür ein, die Euthanasie
nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.
In der Vergangenheit ist das Bewusstsein der schrecklichen
Euthanasie- Verbrechen gewachsen. Euthanasie- Geschädigte können
seit 1990 eine Ausgleichszahlung beantragen, doch nur in wenigen
Fällen wurde dem Antrag stattgegeben, sie scheiterten an der
„Notlagengrenze“.
Kaum berücksichtigt wurden im
Bundesentschädigungsgesetz [1] die Angehörigen der Euthanasie-
Geschädigten. Den Euthanasie- Opfern ist der Verfolgten- Status
verwehrt geblieben.
Eine einmalige Auszahlung bekamen bis zum Jahr 2000 von unzähligen
Antragsstellern nur rund 150 Geschädigte.
Seit dem 27.09.2002 gibt es eine neue Regelung um die
Euthanasie- Entschädigungen, die Verfahren wurden vereinfacht.
[2]
Quellen :
[1] Das Bundesentschädigungsgesetz vom 29.Juni 1956
definierte den Begriff des vom NS-Regime Verfolgten und
regelte alle bereits laufenden Verfahren; damit wurde die
Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus in die Wege
geleitet. Entschädigungsleistungen waren u.a. Renten,
Abfindungen, Kostenersatz für Heilverfahren, Kranken- und
Hinterbliebenenversorgung, Darlehen und
Ausbildungsbeihilfen.
Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2001
Euthanasie im NS - Staat
a) Abkürzungsliste
b) Organisation der Euthanasie
c) Kinder - Euthanasie
d) Erwachsenen - Euthanasie
Abkürzungsliste
verwendete Abkürzungen : |