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Euthanasie :



1. Euthanasie zur Zeit des Nationalsozialismus
2. Opferausgleich
3. Euthanasie im NS - Staat


 



Euthanasie zur Zeit des Nationalsozialismus

 

Die Wurzeln der Euthanasie im Nationalsozialismus finden sich in den Grundgedanken des Sozialdarwinismus wieder. Dieser Ideologie fielen in den Jahren zwischen 1933 und 1945 ca. 200.000 Behinderte, Kranke und von den Nationalsozialisten als "Asoziale" bezeichnete Menschen zum Opfer.

 

Am 14.Juli 1933 wurde das erste Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses  erlassen. Es wurde wie alle der Euthanasieverbrechen unter dem Deckmantel der Medizin verabschiedet. Als „Erbkrankheit“ im Sinne des Gesetzes galten: angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein, erbliche Fallsucht, erblicher Veitstanz, erbliche Blindheit, erbliche Taubheit, schwere erbliche körperliche Missbildung sowie schwerer Alkoholismus. Diese „Erbkrankheiten“ waren anzeigepflichtig für Amtsärzte und Anstaltleiter. Die Durchführung der Sterilisierung übernahmen sogenannte  „Erbgesundheitsgerichte“ nach den dafür vorgesehenen Pseudoverfahren. Abtreibung war normalerweise ein schweres Vergehen. Bei der Gruppe der „Erbkranken“ war eine Schwangerschaftsunterbrechung bis zum sechsten Monat zulässig beziehungsweise wurde dies unter Ausübung von Druck seitens des Staates durchgeführt.  [1]
 

Der erste Schritt zur Schaffung der perfekten Herrenrasse war die Zwangssterilisierung. Doch die Auswirkungen dieser Aktion hätten sich erst nach mehreren Generationen gezeigt.

 

Als 1939 der Krieg ausbrach, traten die schon 1935 von Hitler angekündigten „schärferen Maßnahmen“ ein. Unter dem Vorwand einen Mangels an Lazaretträumen und des erhöhten Bedarfs an Pflegepersonal wurden viele behinderte Menschen in Euthanasieanstalten (u.a. Hartheim) gebracht und dort unter Geheimhaltung getötet. Die meisten Ärzte (u.a. Dr. Josef Mengele, SS-Arzt in Auschwitz) unterschrieben nach der Tötung Trostbriefe für die Angehörigen, die immer nach dem selben Schema verfasst wurden. Dabei wurden die verfälschten Todesursachen, Namen und Daten eingetragen und mit falschen Namen unterschrieben.

Die Mordaktion wurde gedeckt durch eine „Ermächtigung“ von Hitler vom 1.9.1939 zur Gewährung des Gnadentodes für unheilbar Kranke.

Diese Legitimation der Morde wurde „T4“ genannt und war nach der Adresse der Zentrale in der Tiergartenstraße 4 in Berlin benannt.

 

Zunächst sind Kinder dem Euthanasieprogramm zum Opfer gefallen. Wenige Monate später wurden alle Menschen, die in das Euthanasiemuster der Nazis passten, in die entsprechenden Tötungseinrichtungen gebracht. Die Ermordung erfolgte meist durch eine Überdosierung von Barbituraten, die entweder unter das Essen gemischt oder in Flüssigkeit aufgelöst wurden. Teilweise kamen auch Injektionen von Luft oder Morphium-Scopolamin und die Tötung durch Zyklon-B zur Anwendung. Im Laufe der Jahre wurde die Bevölkerung auf die Euthanasieprojekte aufmerksam und starteten Proteste gegen die Machenschaften der Nazis. 1941 führten die lautstarken Proteste dann zur Einstellung des T4 Programms.

 

Trotz des offiziellen Stopps der "Aktion T4" nahm der Massenmord hinter Anstaltsmauern kein Ende. Wenige Wochen später fand eine Tagung statt, in der den versammelten Tötungsärzten erklärt wurde, dass die Euthanasieaktion nicht beendet sei, sondern weitergeführt werden sollte. Die Erfahrungen und die Personalkräfte der Aktion T 4 wurden wenig später im Jahre 1942, in den Vernichtungslagern in Polen bei der "Endlösung der Judenfrage" eingesetzt.

 

 

Quelle :
[1]
http://www.nationalsozialismus.at/Themen/Nationalsoz/medizin.htm







Opferausgleich

 

Die Opfer von Euthanasie gehören zu den vergessenen und ausgegrenzten Opfern. Das Thema wurde, trotz der hohen Zahl an ermordeten Menschen (bis Ende April 1945 gab es 200 000 bis 300 000 Tote), weitgehend gemieden.

Für die Anerkennung der Euthanasie- Opfer und wider des Vergessen kam es zur Gründung mehrerer Organisationen. Der „Bund der Euthanasie- Geschädigten und Zwangssterilisation e.V.“  (gegründet 1987) betreut Opfergruppen und setzt sich vor allem dafür ein, die Euthanasie nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.

 
In der Vergangenheit ist das Bewusstsein der schrecklichen Euthanasie- Verbrechen gewachsen. Euthanasie- Geschädigte können seit 1990 eine Ausgleichszahlung beantragen, doch nur in wenigen Fällen wurde dem Antrag stattgegeben, sie scheiterten an der „Notlagengrenze“.

Kaum berücksichtigt wurden im Bundesentschädigungsgesetz [1] die Angehörigen der Euthanasie- Geschädigten. Den Euthanasie- Opfern ist der Verfolgten- Status verwehrt geblieben.

 
Eine einmalige Auszahlung bekamen bis zum Jahr 2000 von unzähligen Antragsstellern nur rund 150 Geschädigte.

Seit dem 27.09.2002 gibt es eine neue Regelung um die Euthanasie- Entschädigungen, die Verfahren wurden vereinfacht. [2]


Quellen :

[1] Das Bundesentschädigungsgesetz vom 29.Juni 1956 definierte den Begriff des vom NS-Regime Verfolgten und regelte alle bereits laufenden Verfahren; damit wurde die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus in die Wege geleitet. Entschädigungsleistungen waren u.a. Renten, Abfindungen, Kostenersatz für Heilverfahren, Kranken- und Hinterbliebenenversorgung, Darlehen und Ausbildungsbeihilfen.

Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2001

 

[2] entnommen aus „Bund der Euthanasie-Geschädigten und zwangssterilisierten e.V.“

 



 Euthanasie im NS - Staat


a) Abkürzungsliste
b) Organisation der Euthanasie
c) Kinder - Euthanasie
d) Erwachsenen - Euthanasie









Abkürzungsliste


verwendete Abkürzungen :

 
NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
KdF Kanzlei des Führers
RMdI Reichsministerium des Inneren
RSHA  Reichssicherheitshauptamt
SS Schutzstaffel
RKPA

Reichskriminalpolizeiamt

KTI Kriminaltechnisches Institut
T4 Kurzbezeichnung des Euthanasieprogramms (benannt nach der Adresse seiner Berliner Zentrale in der Tiergartenstraße 4)
   

 

 

 




Organisationsschema der Euthanasie