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Definition der Euthanasie :
Euthanasie [griechisch, "schöner Tod"]
ursprünglich ein Begriff aus der Philosophie der Stoa. Danach
hatte der Mensch, wenn sein Leben durch Krankheit oder
Gebrechlichkeit des Alters zur quälenden Last geworden war, das
Recht sein Leben zu beenden. Da die spätere christliche
Auffassung den Selbsttötung und die Tötung auf Verlangen verbot,
wandelte sich der Begriff der Euthanasie in der ärztlichen Ethik
und meinte die Pflicht des Arztes, dem Kranken das Sterben durch
schmerzlindernde Mittell zu erleichtern (Sterbehilfe). Ein
Vorgehen, das die aktive Verkürzung des kranken Lebens zum Ziel hat,
ist in Deutschland strafbar nach § 216 StGB.
Der nationalsozialistische Staat tarnte mit dem Begriff
Euthanasie die "Vernichtung unwerten Lebens": Seit Kriegsbeginn
konnte "unheilbar Kranken" der "Gnadentod gewährt werden".
Insgesamt fielen ca. 200000 (Zahlen variieren stark), vor allem
psychisch Kranke, geistig Behinderte, Epileptiker, senil
Erkrankte, der
Mordaktion zum Opfer.
Die offenen Proteste deutscher Geistlicher beider Konfessionen
(vor allem Bischof Graf von Galen und Bodelschwingh) trugen
vermutlich bei im
Herbst 1941 zur Einstellung der Ermordung von erwachsenen Heil-
und Pflegeinsassen. Die Tötung missgebildeter, geisteskranker
und "rassisch minderwertiger" Kinder und Erwachsener wurde jedoch bis Kriegsende
weitergeführt. |
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